Anwendungsfall Versicherungswirtschaft
Datenschutz in der Versicherungswirtschaft
Unsere Profession: Datenschutzdienste für Finanzdienstleister und für die Versicherungswirtschaft einschließlich Vermittler
Ihr Nutzen: Durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Profis aus dem Bereich Finanzdienstleistung bieten wir Ihnen professionelle und bedarfsgerechte Lösungen für Ihre wertschöpfenden Kerngeschäftsprozesse.
Unser Motto: Datenschutz ist kein Kernprozess, aber stets kernprozessnah und ein wesentlicher Compliance-Faktor – geschäftsprozessorientiert und werterhaltend!
Baustein- Überblick
- Bausteine aus dem BDSG als Fundament
z.B. Rechtmäßigkeit, Einwilligung, Zweckbindung, Erforderlichkeit etc. - Sachgebiet Kundenvertragsdaten
z.B. Nutzung von Vertragsdaten, erweiterte Vertragsdaten, Akquisitionsdaten - Sachgebiet Mitarbeiter
z. B. Verpflichtung auf § 5 BDSG - Sachgebiet Mitarbeiterdaten
z. B. Trennung Mitarbeiter-/Kundendaten - Sachgebiet Kundenbetreuung
z. B. Einwilligung zur Kundenansprache gemäß UWG, Auftragsdatenverarbeitung - Sachgebiet Außendienst
z. B. Angestellter – freier Außendienst - Ausblick Tendenzen
z. B.
- Neuer Code auf Conduct als Ersatz der bisherigen Einwilligungsklausel mit Merkblatt zur Datenverarbeitung
- neues Hinweis- und Informationssystem (HIS)
